... es muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Irrtum ist, zu meinen, dass der gleiche Hofname durch die Jahrhunderte hindurch eine lückenlose Erb- oder Hofesfolge im Mannesstamm bedeute. Im Westfälischen war es stets üblich, den Hofnamen unverändert bestehen zu lassen, der Hofname war der "Hausname". Heiratete ein Mann in einen Hof ein, nahm er den Namen des Hofes als Familienname an. In den Kirchenbüchern und Hof-Behandigungsakten wird diese Tatsache oftmals durch ein "sive", "nunc" oder "ietziger" angedeutet.

Im Kirchenbuch der katholischen Pfarrkirche zu Niederwenigern findet sich ein in lateinischer Sprache gehaltener Vermerk des Pastors Peter Joseph Cramer vom 11.11.1787, der übersetzt etwa wie folgt lautet:

"Bemerkung: Es ist zu beachten, dass die Ehemänner ihren Namen von dem Gute herleiten, das sie bestellen, dass daher leibliche Brüder, die verschiedene Güter bestellen, auch verschiedene Namen führen... Diese haben ihren ererbten väterlichen Beinamen abgelegt und den Namen der Güter angenommen."

Beispiele dieser Art finden sich häufig. Zu beachten ist aber, dass der Name des Hofes nicht nur bei einer Einheirat angenommen wurde, sondern auch bei Antritt des Gutes, d.h. dann, wenn die aufsitzende Familie vom Hofe abzog und eine neue Familie den Hof pachtete oder damit behandigt wurde. Die aufsitzende Familie führte von diesem Zeitpunkt an den Hofnamen als Hausnamen, ohne dass zu der vorhergehenden Familie gleichen Namens verwandtschaftliche Beziehungen zu bestehen brauchen. Diese Tatsache allein macht schon deutlich, dass es bei bäuerlichen Familien sehr problematisch ist, die Abstammung nur aus den Kirchenbüchern nachzuweisen. Zur Klärung verwandtschaftlicher Beziehungen wird es oft notwendig sein, auch Hof-Behandigungsakten hinzuzuziehen.

Beispiele dieser Art finden sich häufig. Zu beachten ist aber, dass der Name des Hofes nicht nur bei einer Einheirat angenommen wurde, sondern auch bei Antritt des Gutes, d.h. dann, wenn die aufsitzende Familie vom Hofe abzog und eine neue Familie den Hof pachtete oder damit behandigt wurde. Die aufsitzende Familie führte von diesem Zeitpunkt an den Hofnamen als Hausnamen, ohne dass zu der vorhergehenden Familie gleichen Namens verwandtschaftliche Beziehungen zu bestehen brauchen. Diese Tatsache allein macht schon deutlich, dass es bei bäuerlichen Familien sehr problematisch ist, die Abstammung nur aus den Kirchenbüchern nachzuweisen. Zur Klärung verwandtschaftlicher Beziehungen wird es oft notwendig sein, auch Hof-Behandigungsakten hinzuzuziehen.