Die Ahnen der Familie Boullé

1. Boullé, Susanne Elisabeth

  *

...

Zündorf bei Köln
  =

10.4.1814

Köln (wohnte Hohestraße 90)
  ++

2.4.1814

Köln

II. Eltern:

2. Boullé, Jeann Mathias  

      Inhaber eines Stapel- und Speditionshauses in Zündorf
  **

11.7.1712

Mengeringhausen (Waldeck)
  =

zw.1765 und 1769

Zündorf
  II

1.6.1738

Marburg
       

3. Schleffgarth (Schleifgart), Anna Catharina  

  *

24.5.1716

Marburg/Lahn
  **

26.5.1716

Marburg/Lahn (Luth.)
  =

...

Zündorf

III. Großeltern:

4. Boullé, Johann Arnd 

      Ratsschöffe Mengeringhausen
  **

25.4.1669

Mengeringhausen
  ++

1.5.1724

Mengeringhausen
  oo  II.

4.5.1700

Mengeringhausen
       

5. Schleich, Henriette Wilhelmine Loisa  

  **

6.1.1681

Mengeringhausen
  ++

1.4.1747

Mengeringhausen

6. Schleifgart, Georg  

     

Kramer zu Marburg/Lahn

Bürgerrecht 22.1.1697

  *

...

Oberwengern/Westfalen
  =

vor 1738

Marburg
  oo

10.10.1699

Marburg

7. Burkhart, Eva Catharina Anna  

**

17.2.1678

Marburg (Ref.)
  =

...

 

 IV. Urgroßeltern:

8. Bullau, Philipp Johann  

      Faktor, Kaufmann, Pächter des Külter, später des Wetterburger Hammmers Mengeringhausen
  *

8.6.1636

Mengeringhausen
  ++

1.12.1689

Mengeringhausen
  oo

2.9.1663

Mengeringhausen

9. Becker, Clara 

  *

21.3.1642

Helsen
  =

6.1.1711

Mengeringhausen
  ++

12.1.1711

Mengeringhausen

10. Schleich, Philipp Jakob  

 

 

 

Holländischer Schuster (vornehmer Hofschuster) zu Hillershausen

1675-1678 Ratsherr Mengeringhausen

1680-1693 Stadtkämmerer

 

*

...

 

 

=

7.4.1711

Mengeringhausen

 

oo

14.11.1665

Mengeringhausen

11. Jsenburg, Elisabeth  

  *

...

Höxter
  =

...

 

12. ...  

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

13. ...  

  *

...

 
  =

...

 

14. Burkhart, Georg  

      Weinwirt, Weinhändler, fürstlicher Proviantschreiber Marburg
  *

...

Nürnberg (Ref.)
  =

nach 1699

Marburg
  ++

9.6.1672

Marburg

15. Sältzer (Zältzer), Anna Dorothea  

 

*

26.9.1652

Marburg (Luth.)

 

=

...

Marburg

V. Alteltern

16. Bullau, Johann  

      Krämer, Mengeringhausen
  *

...

 
  ++

14.5.1641

Mengeringhausen
  oo

1. Trin. 1627

Mengeringhausen

17. Flasche, Anna Margarethe  

      (in oo  II. 14.2.1648, Jacob Grewe)
  *

...

Mengeringhausen
  ++

11.1.1656

Mengeringhausen

18. Becker, Johannes  

      Krüger, Arolsen, Bürgermeister Mengeringhausen
  *

...

Helsen
  =

...

Mengeringhausen (?)
  oo

...

 
       

19. Stöcker, Elisabeth  

  *

...

 
  =

...

 

20. - 27. ...  

  *

...

 
  =

...

 

28. Burkhart, Thomas 

 

 

 

aus Nürnberg

 

*

...

 

 

=

...

 

 

oo

...

 

29. ...  

 

*

...

 

 

=

...

 

30. - 31. ...  

 

*

...

 

 

=

...

 

VI. Altgroßeltern

32. - 33. ...  

  *

...

 
  =

...

 

34. Flasche, Philipp 

      Kaufmann, 2. Pfennigmeister (Kämmerer), 1628-1639 Bürgermeister Mengeringhausen
  *

...

Mengeringhausen
  =

29.3.1647

Mengeringhausen
  oo

...

 

35. Otto, Sybille 

      Tochter des Bürgermeisters Otto
  *

...

 
  =

...

 

36. – 59. ...

  *

...

 
  =

...

 

60. Zeltzer, Heinrich

  *

...

Marburg
  =

...

 
  oo

1.10.1627

Marburg (Luth.)

61. Hedel, Anna Catharina

      aus Marburg
  *

...

 
  =

...

 

62. Eichmann, Johannes  

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

63. Wagner, Anna

  *

...

 
  =

...

 

VII. Alturgroßeltern

64. – 119. ...  

  *

...

 
  =

...

 

120. Zeltzer, Heinrich

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

121.

  *

...

 
  =

...

 

122. Hedel, Mathias

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

123. 

  *

...

 
  =

...

 

124. Eichmann, Just

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

125.

  *

...

 
  =

...

 

126. Wagner, Hans

  *

...

 
  =

...

 
  oo

...

 

127.

  *

...

 
  =

...

 

 

Die Familie Boullé (Bulle, Bullau)

Der älteste bekannte Namensträger ist Johann Bulle (Bullau), der 1630 als Krämer in Mengeringhausen im Waldeck’schen erwähnt wird.

Abbildung 60: Mengeringhausen um 1600 (nach einem Stich von Dilich)

Johann Bulle ist anscheinend nicht in Mengeringhausen geboren. Er heiratete in die Mengeringhäuser Ratsfamilie Flasche ein und betätigte sich als Krämer, wobei er anscheinend so gute Geschäfte machte, dass seine Sohn Johann Philipp zwei Eisenhämmer pachten konnte. Um diese Hämmer mit Eisen versorgen zu können, fügte er eine Eisenhütte hinzu. Er wird im Kirchenbuch als "Faktor" bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass er die Hämmer nicht als Eigentum besaß, sondern sie als Geschäftsführer betrieb. Er muss wohlhabend gewesen sein, wovon auch die heute noch vorhandenen Grabsteine zeugen.

Sohn dieses Faktors Philipp Johann ist Johann Arnd Boullé, Ratsherr, Stadtkämmerer (Pfennigsmeister) Bürgermeister von Mengeringhausen. Seine Söhne scheinen sehr unternehmungsfreudig gewesen zu sein: einer geht nach Berlin in die Lehre, kehrt erst später wieder in die Heimat zurück, ein anderer studiert in Göttingen; ein Familienmitglied wird Kaufmann und Weinhändler in Berlin. Und schließlich scheint es auch Johann Matheus Bullau nicht mehr in Mengeringhausen ausgehalten zu haben, nachdem sein Bruder bereits als Kaufmann nach Bayreuth gezogen ist. Er geht nach Zündorf/Rhein, um dort ein Stapel- und Speditionsgeschäft zu gründen.

Die freie Reichsstadt Köln nutzte um diese Zeit, etwa um 1730, ihr Stapelrecht so rücksichtslos aus, dass der Handel auf dem Rhein stark gedrosselt wurde. Alle rheinauf- und abwärts fahrenden Schiffe mussten ihre Ware in Köln ausladen und dort zum Verkauf anbieten; außerdem wurde ein hoher Zoll erhoben. 1736 verordnete die Stadt sogar, dass alle Waren, die für die nähere Umgebung bestimmt waren, also auch die für Mülheim/Rhein und Zündorf, erst nach der Stadt Köln geführt werden müssten.

Diese einseitige kölnische Machtpolitik veranlasste die Kaufleute der Umgebung. den Kölner Zoll auf dem Landweg zu umgehen. Der Herzog von Berg, der Landesherr das rechtsrheinischen Gebiets gegenüber Köln, begünstigte durch den Bau von Straßen auf seinem rechtsrheinischen Territorium die Umgehung der Kölner Stapelrechte, so dass oberhalb Kölns der Ort Zündorf und unterhalb der Ort Mülheim als Umschlagsplätze aufblühten.

Um 1732 kam Johann Mathäus Boullé (er nannte sich bereits vor der Franzosenzeit so) und trat, offenbar gemeinsam mit Philipp Friedrich Huth, die Nachfolge. des Handelsherrn Bruno Martens an, der die Konzessionen für ein Speditions- und Handelshaus besaß.

Obwohl Boullé evangelisch war, gelangten er und seine Familie unter den überwiegend katholischen Einwohnern des Orts zu hohem Ansehen. Dazu trug auch das lebhafte geistige Leben in dem Hause Boullé bei. Noch als die Familie Zündorf Anfang des 19. Jahrhunderts bereits verlassen hatte, erzählte man sich, dass die Freunde Goethes, der Zürcher Prediger und Physiognom Lavater (1747 - 1801) und der Pädagoge Johann Bernhard Basedow (1723 - 1790) bei der Familie Boullé zu Gast gewesen seien.  

Johann Matthäus Boullé pachtete 1739 den Holzaufwuchs der Zündorfer Insel auf sechs Jahre und zahlte dafür jährlich 15 Reichstaler. Die Handelserlaubnis, die Karl Philipp von Berg am 28. Jan. 1739 erteilte, besagte, dass Boullé und Huth gebeten hätten, das dem Bruno Martens und übrigen zu Zündorf im Amts Porz

"sich niederlassenden Kaufleute erteilte Privilegium auf die in die Handelschaft ermelten Mertens eintretende junge Kaufleute gnädigst auszudehnen".  

Der Landesherr entsprach dem Gesuch und bestimmte, daß dem

Boullé und Huth und anderen hernächst mit entstehenden Kaufleuten, wann die auswendig hereinkommende ihres Herkommen, auch ehrlichen Handels und Wandels halber glaubhaften Schein produzieren werden, erlaubt sein solle, daselbst und in hieruntigen unseren Landen allen ehrlichen Handel mit allerhand Waren in Groß- sowohl Kleinigkeiten mit Ell, Maß und Gewicht frei und ohngehindert zu treiben"  

Boullé, Huth und die anderen Kaufleute sollen nicht der Gerichtsbarkeit des Amtes Porz, sondern unmittelbar dem Jülich-bergischen Hofrat zu Düsseldorf und anstatt des abgegangenen Kommerzienrats den nunmehr angeordneten Spezialkommissaren unterstehen.

Die Wohnungen der Kaufleute sollen frei sein  

"von Bilettierungen, Wachten, Brechen, Hand- und Spanndiensten, fort allen anderen Kriegs- und Personallasten, wie die sein, oder Namen haben mögen."  

Wegen des treibenden Handels und ihrer Nahrung sollen sie nicht zur Gewinn- und Gewerbesteuer und auch sonst nicht veranschlagt werden, nur zu den auf Grund und Boden ruhenden Reallasten oder, diesen noch anklebenden allgemeinen Schuldigkeiten. Die Kaufleute sollen sich mit Schöffen und Vorstehern zu Zündorf gütlich vergleichen

"wegen treibenden Gewinn und Gewerbe."  

Notfalls haben die angeordneten Kommissare zu entscheiden.

Das Privileg wird auf zwölf Jahre erteilt. Die Kaufleute sind dabei zu schützen und nach Ablegung des gewöhnlichen Huldigungseides als getreue Untertanen anzunehmen.

Alle Waren, die die Kaufleute anderweitig einkaufen werden und durch die Länder des Herzogs oder andere führen, sollen überall sicher sein und nicht behindert werden, andernfalls verspricht der Landesherr seine Hilfe.

Zur Beförderung der Wohlfahrt der Untertanen, auch zum Kauf und Verkauf von allerhand Waren unter den obigen Bedingungen wird dem Boullé und Huth, auch anderen, ihnen nachfolgenden Kaufleuten gestattet, sich zu Zündorf häuslich niederzulassen und mit allerlei Waren zu handeln.

Boullé nahm seinen Wohnsitz im früheren Haus "Am Markt 2" und besaß später noch ein weiteres Haus, dazu nordwestlich davon ein Packhaus, dem nördlich ein Bleichplatz vorgelagert war. Das Handelsprivileg für Boullé und Huth wurde 1750 auf zwölf Jahre verlängert. Boullé hatte die Realsteuerlast seiner Behausung und seiner Güter abzutragen. Für die Befreiung von Einquartierung und für den Handel und den Gewinn waren jährlich 20 Reichstaler zu entrichten.

Dass die Tätigkeit dieser geschäftstüchtigen Kaufleute auch Anstoß erregte, ergibt sich aus mehreren Klagen gegen sie.

Der Pächter des Zündorfer Landzolls klagt z.B. 1751 gegen sie wegen Zollhinterziehung und erwirkt, dass der Porzer Schultheiß bei den Kaufleuten den Betrag von 154 Reichstaler 66 Albus eintreibt und dem Zollpächter übergibt. Der katholische Pfarrer zu Niederzündorf beklagt sich 1755 anlässlich einer Visitation beim Rat in Düsseldorf, dass es einem lutherischen Kaufmann (offenbar Boullé) erlaubt sei, die Karren an Sonn- und Feiertagen straflos abzuladen. Die Erlaubnis sei doch gewiß nur für den Notfall gedacht.

1756, kurz vor Ausbruch des siebenjährigen Krieges, berichtete das Amt Porz nach Düsseldorf wegen des landesherrlichen Runderlasses betreffend Ausfuhr von Früchten (Getreide). Früchte, die Amtseingesessene nicht als Pacht ablieferten müssten sie selbst verbrauchen. Zu Zündorf wohnten die Fruchthändler Boullé und Ewald, die wie im vorigen Jahr Früchte einkaufen und

"denen ankommenden Fuhren sowohl Landseingesessenen als auswendigen Schwarz- und Homburgischen verkauften, ohne daß ein desfallsige Magazin eingerichtett worden"  

sei. Im November 1756 hatte man Boullé beim Porzer Schultheiß wegen verbotener Ausfuhr von Früchten. und Fourage angezeigt. Der Kaufmann erwiderte darauf, dass die ihm vorgeworfene "Niederlage zu Weiß im Kölnischen" bisher noch nicht eingerichtet worden sei. Vielleicht habe ein hessischen Fuhrmann die fraglichen Früchte außer Landes gebracht. wofür aber der Erstverkäufer nicht verantwortlich sein könne.

Boullé belieferte die katholische Pfarrgemeinde Niederzündorf 1756 mit Tuch, Garn, Öl, Kerzen, Seife, "Steif", 3 Lot "bleu" und 2 Lot "'Wasserbleu", 1759 verkauft er ihr nur Öl, 1759 auch "Lemetzegarn".

1763 beantragt Boullé die Verlängerung seiner Handelserlaubnis für sich und seine Erben auf 24 Jahre und spricht mit Stolz von der durch ihn "hauptsächlich eingeführten Handelsschaft". Die Handelserlaubnis wurde ihm um 12 Jahre verlängert gegen eine jährliche Gewinnsteuer von 25 Reichstaler. Die gewährten Privilegien werden weiter zugestanden mit der Einschränkung, dass sie sich nicht auf das erstrecken könnten, was durch höhere Gewalt erzwungen würde.

Zwischen 1765 und 1769 ist Johann Mathäus Boullé verstorben. Das Geschäft ging auf seine Söhne Daniel, Andreas und Philipp über.

Da geschah im Mai 1778 ein schreckliches Unglück: Daniel Andreas Boullé wollte mit seiner Frau bei Deutz mit der "Ponte" ( Fähre) in seinem Wagen über den Rhein. Das Pferd des Boullé‘schen Wagens scheute und das Gefährt mit seinen Insassen versank in den Fluten.

Darauf verkauft die Witwe von Johann Matheus Boullé die Handlung. Peter Bemberg übernimmt als Bevollmächtigter seiner Schwägerin die Abwicklung der Geschäfte.

Philipp Boullé richtete sich zunächst eine Eisenwarenhandlung in Zündorf ein, begann aber bald - vielleicht durch das Vorbild seiner Vorfahren angeregt - mit dem Aufbau eines Reckhammers, der Siegerländer Eisen verarbeiten sollte und zweier dazu gehöriger Stabhämmer in der Gemeinde Volberg im Bergischen Land.

Susanne Elisabeth Bemberg, geb. Boullé zog nach Köln zu ihrem Sohn Peter, der am 11. April 1814 den Tod seiner Mutter anzeigt.

Abbildung 61: Anzeige über den Tod des Ehepaares Boullé