Der Verlust des Bonsfeldhof

Nach dem im14. Juni 1747 erfolgten Tod von Heinrich Bemberg verwaltet dessen Witwe Catharine Gertrud, geborene Mistmann den Hof. Sie soll nach der nicht erweisbaren Behauptung ihres Schwiegersohnes, des Kaufmanns Christoph Bertram Märker, am 8. Okt. 1753 dahin testiert haben,

"daß ihr jüngstes lebende 8. Kind und einziger Sohn Heinrich Peter zur Fortsetzung der Familie das Stammhaus Bonsfeld cum appertimentis et dependentis für RThlr. 2500 erblich erhalten und nach dessen unverehelichten und kinderlosen Absterben gedachtes Stammhaus auf ihre jüngste Tochter und deren künftig zu erzielendes Kind und so weiter vom jüngsten bis zum ältesten Kinde verfallen solle."

Diese letztwillige Verfügung, sofern sie überhaupt bestanden hat, ist durch den von der Witwe Bemberg unter dem 23. Mai 1755 errichteten und unter dem am 12. Mai 1756 gerichtlich bestätigten Übertragungsvertrag aufgehoben worden. Hierin hat sie verordnet, dass das Gut ihrem Sohn Heinrich Peter Bemberg für 2800 Reichstaler übertragen werden, und wenn derselbe unverheiratet oder ohne Leibeserben versterben möchte, alsdann solle das Gut Bonsfeld ihrer jüngsten Tochter Johanna Catharina ∞ Christ. Be... (???) und nach deren Absterben ihren darauf folgenden Töchtern von der jüngsten bis zur ältesten für vorgedachte Summe anheimfallen.

Christian Bertram Märker, der durch diese Verfügung für seine Nachkommen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde,

"er war in Vermögensverfall durch leichtsinnige Lebensweise geraten weswegen über sein Vermögen der Concurs verhängt worden war"

versteifte sich auf das angebliche Testament von 1753, führte mehre Prozesse, die er aber in allen Instanzen verlor.

1761 starb Catharina Gertrud Bemberg, geborene Mistmann. Der Bonsfeldhof wurde verpachtet, da der im Testament vorgesehene Erbe Heinrich Peter Bemberg wegen Schwachsinns geschäftsunfähig war.

Ihn nahmen die Barmer Verwandten in Pflege. Schon 1781 waren die Nacherben dahin überein gekommen, dass sie auf den Hofesbesitz verzichten wollten, dass vielmehr, Bonsfeld. nach dem Tode von Heinrich Peter Bemberg öffentlich meistbietend verkauft werden sollte. Dieser Todesfall trat 1802 ein und wurde von keiner der zur Nacherbenschaft berufenen Töchter mehr erlebt.

Bonsfeld wurde für 12 500 Gulden verkauft.

Der Erlös wurde auf die 6 Stämme:

1. Peter Gottfried Keuchen

2. Johannes Wuppermann

3. Johann Peter Schragmüller

4. Franz Heinrich Lohmeyer

5. Johannes, Keuchen

6. Christoph Bertram Märker

bzw. deren Erben aufgeteilt.

Wilhelm Conrad Lohmeyer und Friedrich Schragmüller hatten den Anteil der Märker'schen Kinder wegen Wechsel- und anderer ausgeklagter Forderungen pfänden lassen. Obwohl diese infolgedessen keine Forderungen an die Bemberg'sche Erbschaft geltend machen konnten, gaben Lohmeyer und Schragmüller "aus freien Stücken" jedem der 4 Kinder bis zu 250 Taler mit Rücksicht. auf die elende Lage, in die sie durch den Leichtsinn und die Unredlichkeit ihres Vaters geraten waren. Aber dieses Entgegenkommen fand schlechten Dank, denn nun glaubten die Märker'schen Kinder erst recht, dass sie benachteiligt und nicht in dem Maße wie die anderen Erben abgefunden seien. Ihre ständigen Beschwerden an die übrigen Miterben hatten zur Folge, dass die Barmer Verwandten Keuchen und Wuppermann ihren Anteil an der Erbschaft durch eine notarielle Verhandlung, die am 1. Mai 1806 am Schwelmer Brunnen stattfand, gegen eine einmalige Zahlung von je 300 Taler und Übernahme aller und jeder Verbindlichkeiten, die an der Erbschaft noch hafteten an Lohmeyer und Schragmüller abtraten. Sie wollten sich damit von dem lästigen Drängen der Märker'schen Kinder befreien.